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Schulsozialarbeit an der Winterhaldenschule

Schulsozialarbeit ist ein kostenfreies Angebot der Jugendhilfe des Landkreises
Böblingen.

Sie hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen, sozialen,
schulischen und beruflichen Enwicklung zu unterstützen.

Mein Name ist Adrienne Jansen. Ich bin Diplom-Pädagogin und seit Mai 2022 als
Schulsozialarbeiterin an der Winterhaldenschule tätig.

Meine Aufgabe ist es Schüler*innen

  • bei der Bewältigung ihres Schulalltags
    zu unterstützen,
  • in Konflikt- und Krisensituationen zu vermitteln,
  • mit der Schulleitung
    und den Lehrkräften zusammenzuarbeiten,
  • Präventionsangebote in Schüler*innengruppen
    oder in der Klasse durchzuführen,
  • Eltern und andere Erziehungsverantwortliche
    vertraulich zu beraten
  • mit Netzwerkpartnern und anderen Einrichtungen der
    Jugendhilfe zu kooperieren.

Mein Angebot richtet sich an:

  • Schüler*innen
    • die Unterstützung benötigen, wie z. B. bei Streit oder Problemen mit Mitschüler*innen, Freunden, Lehrkräften oder innerhalb der Familie
    •  die sich Sorgen machen um eine Freundin oder einen Freund
    •  die Schwierigkeiten im Schulalltag oder Zuhause haben
    •  die auf der Suche sind nach einer passenden Freizeitgestaltung
  • Eltern, Erziehungsberechtigte und Angehörige
    • die sich um ihr Kind sorgen
    • die Fragen haben bezüglich Schule, Erziehung oder Alltagsgestaltung
    • die passende Hilfsangebote oder Beratungsstellen suchen (Vermittlung von Hilfen)
    •  die ein gemeinsames Gespräch mit ihrem Kind führen möchten
  • Lehrkräfte
    • die sich im Rahmen von Projekten und Präventionsangeboten eine gemeinsame
    • Unterrichtsgestaltung wünschen
    • die sich Sorgen um eine Schüler*in machen
    • die sich bei Konfliktsituationen in der Klassen- oder Schulgemeinschaft Hilfe wünschen
    • die Fragen haben zu außerschulischen Netzwerkpartnern
Die Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit erfolgt grundsätzlich freiwillig. Beratungsgespräche finden vertraulich statt und unterliegen der Schweigepflicht.